{"id":325,"date":"2021-09-08T14:07:19","date_gmt":"2021-09-08T12:07:19","guid":{"rendered":"https:\/\/bgtooling.online\/?page_id=325"},"modified":"2023-03-30T14:47:27","modified_gmt":"2023-03-30T12:47:27","slug":"claims","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bgtooling.online\/de\/claims\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-group alignwide\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading alignwide\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich, Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten ausschlie\u00dflich gegenu\u0308ber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 des Deutschen Bu\u0308rgerlichen Gesetzbuches (BGB), das hei\u00dft natu\u0308rlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Fu\u0308r die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit unseren Kunden, auch fu\u0308r Ausku\u0308nfte und Beratung, gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Bedingungen (AGB). Sind unsere AGB in das Gesch\u00e4ft mit dem Kunden eingefu\u0308hrt, so gelten sie auch fu\u0308r alle weiteren Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers und\/oder Bestellers \u2013 nachstehend \u201eKunde\/n\u201c genannt \u2013 gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdru\u0308cklich schriftlich anerkennen; andernfalls werden sie zuru\u0308ckgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zuku\u0308nftigen Vertr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des Kunden auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben gegenu\u0308ber dem Kunden auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unsere AGB keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder der vertragsgenst\u00e4ndlichen Leistung ausdru\u0308cklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand das unsere AGB nicht gelten, verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Sofern Rahmenvertr\u00e4ge oder sonstige Vertr\u00e4ge mit unseren Kunden abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB erg\u00e4nzt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Soweit im Folgenden von Schadensersatzanspr\u00fcchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzanspr\u00fcche i.S.v. \u00a7 284 BGB gemeint.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Ausku\u0308nfte \/ Beratung \/ Eigenschaften der Produkte und Leistungen \/ Mitwirkungshandlungen des Kunden&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Ausku\u0308nfte und Erl\u00e4uterungen hinsichtlich unserer Produkte und Leistungen durch uns oder unsere Vertriebsmittler erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaftsvereinbarungen oder Garantien in Bezug auf unsere Produkte und\/oder Leistungen dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte unserer Produkte anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Mit dem Kunden vereinbarte Produktspezifikationen legen die geschuldeten Eigenschaften abschliessend fest. Weitere Eigenschaften des Liefer- bzw. Werkgegenstandes oder unserer betroffenen Leistung sind nicht geschuldet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir fertigen ausschlie\u00dflich nach den Angaben des Kunden auf Grundlage dessen uns digital oder in Papierform zu u\u0308berlassender Konstruktionszeichnungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Soweit wir Anwendungshinweise geben, sind diese mit branchen\u00fcblicher Sorgfalt abgefasst, entbinden unsere Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur sorgf\u00e4ltigen Pr\u00fcfung der Produkte betreffend der Eignung zu dem von ihnen gew\u00fcnschten Zweck. Entsprechendes gilt f\u00fcr Hinweise unsererseits zu Import- und\/oder Zulassungsregelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde bleibt \u2013 soweit nicht anders vereinbart \u2013 in jedem Fall zur Pr\u00fcfung der Verwendbarkeit unserer Produkte und\/oder Leistungen zu dem von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eigenverantwortlich verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Eine Beratungspflicht \u00fcbernehmen wir nur kraft gesonderten, ausdr\u00fccklich geschlossenen Beratungsvertrags.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung (Garantie) gilt nur dann als von uns \u00fcbernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und\/oder einen Leistungserfolg als \u201erechtlich garantiert\u201c bezeichnet haben.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 Abweichend von \u00a7 434 BGB ist der von uns gelieferte Liefergenstand frei von Sachm\u00e4ngeln, wenn er die in der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Spezifikation vereinbarten Eigenschaften, mangels solcher die im in der vertragsgenst\u00e4ndlichen Zeichnung f\u00fcr das Produkt aufgef\u00fchrten Eigenschaften aufweist. \u00a7 434 (2) Nr. 3 sowie (3) Nr. 4 (Zubeh\u00f6r und Anleitungen) und 434 (3) Nr. 2 lit b) (Eigenschaften aus \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen und Werbung) sowie \u00a7 434 (3) letzter Absatz (Nichtbindung des Verk\u00e4ufers an \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Eigenschaften des Liefergenstandes insbesondere (i) \u00fcbliche Beschaffenheit, die der K\u00e4ufer bei Sachen dieser Art erwarten kann, (ii) nach dem Vertrag vorausgesetzte Eignung (iii) Eignung f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung (iv) Beschaffenheit einer Probe oder Musters sind von uns mangels ausdr\u00fccklicher, abweichender Vereinbarung, nicht geschuldet.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7 Der Kunde ist verpflichtet, uns als wesentliche Mitwirkungspflicht alle f\u00fcr die Leistungserbringung ben\u00f6tigten Informationen und Daten aus seiner Sp\u00e4hre rechtzeitig und vollst\u00e4ndig unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Hierzu geh\u00f6ren digitalisierte Konstruktionszeichnungen und bei entsprechender Vereinbarung, die Vorgabe des Materiallieferanten und der Materialspezifikation.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Probeexemplare \/ u\u0308berlassene Unterlagen und Daten \/ Muster \/ Kostenanschl\u00e4ge \/ Formen und Werkzeuge&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Die Eigenschaften von Mustern bzw. Probeexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Mustern nicht berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 An dem Kunden bekanntgegebenen oder \u00fcberlassenen Mustern, Abbildungen, Bilder, Fotos, Zeichnungen, Daten, Kostenanschl\u00e4gen und sonstigen Unterlagen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Satz aufgef\u00fchrten Muster, Daten, Fotos und\/oder Unterlagen nicht Dritten zug\u00e4nglich zu machen, es sei denn, wir erteilen unsere Einwilligung. Er hat diese auf Aufforderung unverz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzugeben, soweit ein darauf basierender Auftrag an uns nicht erteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Behalten d\u00fcrfen der vorgenannte Gegenst\u00e4nde und\/oder Daten nicht zugunsten des Kunden anderweitig vertraglich geregelt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen der S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen, Zeichnungen oder Daten des Kunden; diese d\u00fcrfen wir jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich machen, denen wir zul\u00e4ssigerweise mit dem Kunden vertragsgegenst\u00e4ndliche Lieferungen und\/oder Leistungen \u00fcbertragen, oder denen wir uns als Erf\u00fcllungsgehilfen oder Lieferanten bedienen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Unsere Kostenvoranschl\u00e4ge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind und mit der darin enthaltenen Leistung unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 14 Kalendertage nach Zugang des Kostenanschlages beim Kunden auf vertraglicher Grundlage begonnen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Formen und Werkzeuge mit denen wir f\u00fcr den Kunden fertigen, bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde diese ganz oder teilweise (mit-) bezahlt hat. Derartige Formen und Werkzeuge werden jedoch ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Auftr\u00e4ge dieses Kunden verwendet, so lange er seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Lieferung aus der Form oder dem Werkzeug.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Vertragsschluss \/ Liefer- und Leistungsumfang \/ Beschaffungsrisiko und Garantie&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdru\u0308cklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdru\u0308cklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdru\u0308cklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen durch den Kunden und kein verbindliches Angebot unsererseits.\nDer Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage \u2013 bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) \u2013 nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden, soweit der Kunde nicht regelm\u00e4\u00dfig auch mit einer sp\u00e4teren Annahme durch uns rechnen muss (\u00a7 147 BGB). Dies gilt auch fu\u0308r Nachbestellungen des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Ein Vertrag kommt \u2013 auch im laufenden Gesch\u00e4ftsverkehr \u2013 erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbest\u00e4tigung best\u00e4tigen. Die Auftragsbest\u00e4tigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditpr\u00fcfung des Kunden ohne negative Auskunft durch das Kreditauskunftsunternehmen bleibt.\nBei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenst\u00e4ndlichen Bindungsfrist des Kunden kann unsere Auftragsbest\u00e4tigung durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei die Absendung der Lieferung massgeblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Konstruktionsleistungen unsererseits sind nicht Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages.\n\nBei Abrufauftr\u00e4gen oder kundenbedingten Abnahmeverz\u00f6gerungen sind wir berechtigt, das Material f\u00fcr den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Kunden k\u00f6nnen demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdr\u00fccklich zwischen dem Kunden und uns vereinbart worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>Mangels anderweitiger ausdr\u00fccklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsf\u00e4hige Ware zu liefern.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld), soweit dies mit uns nicht ausdr\u00fccklich anders durch den Kunden vereinbart wird.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6 Die \u00dcbernahme eines verschuldensunabh\u00e4ngigen, garantiegleichen Beschaffungsrisikos im Sinne von \u00a7 276 BGB oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache.<\/p>\n\n\n\n<p>4.7 Ein solches Beschaffungsrisiko im Sinne von \u00a7 276 BGB \u00fcbernehmen wir nur kraft, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung \u201e\u00fcbernehmen wir das Beschaffungsrisiko\u2026\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>4.8 Verz\u00f6gert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-kalendert\u00e4gigen Nachfrist, nach unserer Wahl sofortige Verg\u00fctungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Erf\u00fcllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Wir m\u00fcssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen.\n\nIm Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzverlangens betr\u00e4gt der zu leistende Schadensersatz 20% des Nettolieferpreises bei Kaufvertr\u00e4gen oder 20% der vereinbarten Nettoverg\u00fctung bei Leistungsvertr\u00e4gen. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens (mehr als 10% geringerer) bleibt dem Kunden vorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, verz\u00f6gert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Frist, eine Einlagerung auf Gefahr des Kunden f\u00fcr Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 0,5% des Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware f\u00fcr jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die eingelagerte Ware wird nur auf besonderen Wunsch des Kunden versichert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unber\u00fchrt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich geringerer (mehr als 10% geringerer) Kostenaufwand entstanden ist.\n\nDar\u00fcber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorgenannten Fristablauf gem. Ziff. 4.8 Satz 1 anderweitig \u00fcber die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren zu verf\u00fcgen und den Kunden mit angemessener Frist (= urspr\u00fcngliche Lieferfrist zuz\u00fcglich 7 Kalendertage Dispositionsfrist) neu zu beliefern.<\/p>\n\n\n\n<p>4.10 Bei kundenseitig versp\u00e4tetem Lieferauftrag oder -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen R\u00fcckstandes zuz\u00fcglich einer Dispositi-onsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben.\n\nSoweit ein Kauf und\/oder Herstellungsvereibarung auf Abruf abgeschlossen ist, m\u00fcssen die einzelnen Abrufe des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, mindestens 6 Wochen vor dem gew\u00fcnschten Liefertermin bei uns eingehen, soweit nicht eine k\u00fcrzere Abruf- oder Lieferfrist vereinbart wurde. Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung die gekaufte Ware vollst\u00e4ndig abzunehmen. Erfolgen die Abrufe nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt, die Abrufe und deren Einteilung anzumahnen und eine Nachfrist zum Abruf und zur Einteilung von 14 Kalendertagen zu setzen, welches die Abnahme binnen 4 Wochen nach Zugang unserer Aufforderung vorsehen muss. Bei fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir m\u00fcssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Ziff. 4.8 Abs. 2 gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>4.11 Anwenderinformationen f\u00fcr unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich in Schrift- oder Textform abweichend vereinbart oder falls wir einer abweichenden gesetzlichen Regulierung unterliegen \u2013 in deutscher oder nach unserer Wahl in englischer Sprache.<\/p>\n\n\n\n<p>4.12 Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Ware insoweit abzu\u00e4ndern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese \u00c4nderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualit\u00e4t und Brauchbarkeit zu dem \u00fcblichen Zweck und soweit die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde zu diesem Zweck, herbeigef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>4.13 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.14 Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte mit handels\u00fcblichen Abweichungen in Qualit\u00e4t, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausr\u00fcstung zu liefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Lieferung \/ Erfu\u0308llungsort \/ Lieferzeit \/ Lieferverzug \/ Ver-packung \/ Abnahme&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen m\u00fcssen ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungef\u00e4hren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bem\u00fchen wir uns, diese nach besten Kr\u00e4ften einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Leistung ist mangels anderer Vereinbarung 35578 Wetzlar, Ludwig-Erk-Strasse 7.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Liefer- und\/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbest\u00e4tigung beim Kunden, mangels solcher 5 Kalendertage nach Zugang der kundenseitigen Bestellung bei uns, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausf\u00fchrung des Auftrages gekl\u00e4rt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erf\u00fcllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen vollst\u00e4ndig geleistet sind. Entsprechendes gilt f\u00fcr Liefertermine und Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung \u00c4nderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Liefer- und\/oder Leistungsfrist mit der Best\u00e4tigung der \u00c4nderung durch uns. \u201eAngemessen\u201c bedeutet dabei eine Lieferfrist, welche der urspr\u00fcnglich verbleibenden Lieferfrist ab dem Zeitpunkt des \u00c4nderungsverlangens zuz\u00fcglich des Zeitraumes der \u00c4nderungsverhandlungen und einer zus\u00e4tzlichen Dispositionsfrist von 14 Kalendertagen entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Lieferungen und\/oder Leistungen vor Ablauf der Liefer-\/ Leistungszeit sind zul\u00e4ssig. Als Liefertag gilt bei Holschulden der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Produkte, bei Bringschuld der Tag der Ablieferung am vereinbarten Lieferort. \n\nWir sind zu Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit. Erheblich ist der Mehraufwand, wenn er 5% der Nettoverg\u00fctung f\u00fcr die vertraglich geschuldete Leistung \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Pflichtverletzung \u2013 gleich aus welchem Grunde \u2013 nur nach Ma\u00dfgabe der Regelung in Ziff.  11.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erf\u00fcllung von Verpflichtungen uns gegen\u00fcber, auch solchen aus anderen Vertr\u00e4gen, in Verzug ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6 Solange vom Kunden zu stellende Transportmittel nicht zur Verf\u00fcgung stehen, sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet, soweit wir uns nicht zur Stellung der Transportmittel verpflichtet haben, oder eine Bringschuld vereinbart ist. Wir sind jedoch berechtigt, bei ausf\u00fchrbarem Versand- oder Abrufauftrag die Lieferung mittels eigener oder angemieteter Transportmittel zu bewirken. In diesem Fall reist die Ware auf Gefahr des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.7 Wird bei der Bestellung kein Abholtermin angegeben, den wir zu best\u00e4tigen haben damit dieser verbindlich wird, bzw. erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Abholtermin, versenden wir nach unserer Wahl die vertragsgegenst\u00e4ndliche Ware mit einem von uns beauftragten Frachtf\u00fchrer oder lagern die vertragsgegenst\u00e4ndliche Ware auf Kosten des Kunden ein. Die anfallenden Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten (letztere soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde) stellen wir beim Versand dem Kunden zus\u00e4tzlich in Rechnung. \n\nBei Einlagerung hat der Kunde eine Lagerpauschale in H\u00f6he von 0,5% der Nettoverg\u00fctung je Woche f\u00fcr die eingelagerte Ware zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich geringerer (mehr als 10% geringerer) Kostenaufwand entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5.8. Die Abnahme der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen hat unverz\u00fcglich nach Abschluss der beauftragten Arbeiten zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.9 Unsere abnahmef\u00e4higen Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde diese, das hei\u00dft unser Fertigungsprodukt zum vorgesehen Zweck mehr als insgesamt 14 Kalendertage gewerblich nutzt oder vorh\u00e4lt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. H\u00f6here Gewalt \/ Selbstbelieferung; H\u00e4rtefallklausel&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden f\u00fcr die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferung oder Leistung, Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantit\u00e4t und der Qualit\u00e4t aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden das hei\u00dft so, dass mit Erf\u00fcllung des Zulieferschuldverh\u00e4ltnisses uns gegen\u00fcber wir den Vertrag mit dem Kunden nach Art der Ware, Menge der Ware und Lieferzeit und\/oder Leistung erf\u00fcllen k\u00f6nnen, (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse H\u00f6herer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von l\u00e4nger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie \u00fcbernommen haben. Der H\u00f6heren Gewalt stehen gleich Epidemien\/Pandemien, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengp\u00e4sse oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen \u2013 z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinensch\u00e4den \u2013 und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigef\u00fchrt worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziff. 6.1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist \u00fcberschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 14 Kalendertagen wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Vorstehende Regelung gem\u00e4\u00df Ziff. 6.2 gilt entsprechend, wenn aus den in Ziff. 6.1 genannten Gr\u00fcnden auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">6.4 Sind wir zur einfachen oder mehrfachen Lieferung (Abruflieferung) oder Herstellung verpflichtet, so entf\u00e4llt die Lieferverpflichtung\/Herstellverpflichtung, wenn sich die rechtlichen und\/oder wirtschaftlichen und\/oder logistischen und\/oder Bezugsvoraussetzungen am Markt f\u00fcr die Erbringung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferung\/Leistung gegen\u00fcber dem Zeitpunkt bei Vertragsschluss so ver\u00e4ndert haben, dass uns bei objektiver Betrachtungsweise die Erf\u00fcllung der Liefer- und\/oder Leistungsverpflichtung nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn (i) aufgrund allgemeiner Rohmaterialknappheit und\/oder Teileknappheit der Liefergegenstand oder Teile hier-von oder notwendige Rohstoffe hierf\u00fcr am Beschaffungsmarkt f\u00fcr uns auch au\u00dferhalb unserer bis zu diesem Zeitpunkt \u00fcblichen Lieferanten nicht binnen ausreichender Frist zur Einhaltung der gegen\u00fcber dem Kunden geschuldeten Lieferfrist beschafft werden k\u00f6nnen, oder (ii) die Beschaffung aus rechtlichen Gr\u00fcnden bis zu dieser Frist aus Gr\u00fcnden eines Embargos oder sonstiger, staatlich verh\u00e4ngter Sanktionen nicht m\u00f6glich ist, soweit wir unverz\u00fcglich nach Abruf durch&nbsp; den Kunden bei Abruflieferpflicht bzw. nach Vertragsschluss bei Einzellieferung eine Bestellung am Beschaffungsmarkt ausl\u00f6sen w\u00fcrden. Die Leistungsfreiheit gilt auch, wenn der Preis f\u00fcr einen ben\u00f6tigten Rohstoff zur Erf\u00fcllung der Lieferfrist im Verh\u00e4ltnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 50% steigt, soweit der Kunde sich nicht zur \u00dcbernahme der Preisdifferenz bereit erkl\u00e4rt. Der vorgenannte Entfall der Liefer-\/Leistungsverpflichtung unsererseits tritt auch dann ein, wenn die zur vorgenannten Unangemessenheit f\u00fchrende Situation bzw. das hierzu f\u00fchrende Ereignis zwar grunds\u00e4tzlich, jedoch nicht konkret bei Vertragsschluss absehbar war. Wir werden als Voraussetzung f\u00fcr unsere Leistungsfreiheit den Kunden unverz\u00fcglich in Schrift- oder Textform informieren, wenn die vorgenannte Situation f\u00fcr uns absehbar eintritt, die zu einer Leistungsfreiheit im vorgenannten Sinne f\u00fchrt. In diesem Fall werden die Parteien unverz\u00fcglich eine Anpassung des Vertrages unter Ber\u00fccksichtigung der beiderseitigen Interessen verhandeln, welche der vorgenannten Situation Rechnung tr\u00e4gt. Kommt auf Aufforderung einer der Parteien des Vertrages eine solche Einigung nicht binnen 30 Kalendertagen zustande, sind beide Parteien zum entsch\u00e4digungslosen R\u00fccktritt von dem betroffenen Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt. Der R\u00fccktritt ist f\u00fcr eine Partei, welche die Anpassungsverhandlung oder Anpassung des Vertrages treuwidrig verweigert, ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Versand \/ Gefahru\u0308bergang \/ Abnahme&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung DAP Incoterms 2020. Bei Hol- und Schickschuld reist die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendung mangels anderer Vereinbarung uns vorbehalten. Wir werden uns jedoch bem\u00fchen, hinsichtlich Versandart und Versandweg W\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch des Kunden besteht. Dadurch bedingte Mehrkosten \u2013 auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung \u2013 gehen, wie die Transport- und Versicherungskosten, zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden gegen\u00fcber dem vereinbarten Zeitpunkt auf Wunsch des Kunden verz\u00f6gert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ziff. 5.7 Abs. 2 gilt insoweit entsprechend. \nIn diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht bei vereinbarter Holschuld mit \u00dcbergabe der herzustellenden\/zu liefernden Produkte an den Kunden, bei vereinbarter Versendungsschuld an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer, oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Unternehmungen, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder unseres Lagers, oder unserer Niederlassung oder des Herstellerwerkes auf den Kunden \u00fcber. Vorstehendes gilt auch, wenn eine vereinbarte Teillieferung erfolgt. \nBei einer vereinbarten Bringschuld geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Abladung am vereinbarten Lieferort \u00fcber. \nBei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Verz\u00f6gert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge g\u00e4nzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zur\u00fcckbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr sp\u00e4testens ab Datum der Absendung der Mitteilung der Versand- und\/oder Leistungsbereitschaft gegen\u00fcber dem Kunden auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. M\u00e4ngelru\u0308ge \/ Pflichtverletzung in Form von Schlechtleistung wegen Sach- und\/oder Werkm\u00e4ngeln (Gew\u00e4hrleistung)&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Erkennbare Sachm\u00e4ngel sind vom Kunden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 12 Kalendertage nach Abholung bei Lieferung ab Werk oder Lagerort, ansonsten nach Anlieferung des vertragsgegenst\u00e4ndlichen Bauteils bzw. Ablieferung der vertragsgenst\u00e4ndlichen Leistung beim Kunden, versteckte Sachm\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Entdeckung, Letztere sp\u00e4testens jedoch innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist nach Ziff. 8.6 uns gegen\u00fcber zu schriftlich oder in Textform r\u00fcgen. Eine nicht frist- oder formgerechte R\u00fcge schlie\u00dft jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachm\u00e4ngeln aus. Dies gilt nicht im Falle vors\u00e4tzlichen, grob fahrl\u00e4ssigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit oder \u00dcbernahme einer Garantie der M\u00e4ngelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbest\u00e4nden und im Falle des R\u00fcckgriffanspruches in der Lieferkette (\u00a7\u00a7478,445a BGB).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Bei Anlieferung erkennbare Sach- und\/oder Werkm\u00e4ngel m\u00fcssen zudem dem anliefernden Transportunternehmen gegen\u00fcber ger\u00fcgt und die schriftliche oder textliche Aufnahme der M\u00e4ngel von diesem vor Ort vom Kunden veranlasst werden. Eine nicht frist- oder formgerechte Veranlassung der Aufnahme der M\u00e4ngelr\u00fcge gegen\u00fcber dem anliefernden Transportunternehmen schlie\u00dft jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachm\u00e4ngeln aus. Dies gilt nicht im Falle arglistigen, vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit, oder \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB, einer Garantie der M\u00e4ngelfreiheit, oder der Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand und im Falle des R\u00fcckgriffanspruches in der Lieferkette (\u00a7\u00a7 478,445a BGB).\n\nSoweit St\u00fcckzahl- und Gewichtsm\u00e4ngel nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese M\u00e4ngel beim Empfang der Produkte gegen\u00fcber dem anliefernden Transportunternehmer zu beanstanden und sich die Beanstandung schriftlich oder in Textform bescheinigen zu lassen. Eine nicht fristgerechte R\u00fcge gegen\u00fcber dem Transportunternehmen oder eine nicht formgerechte Bescheinigung durch das Transportunternehmen schlie\u00dft auch insoweit jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachm\u00e4ngeln aus. Dies gilt nicht im Falle arglistigen, vors\u00e4tzlichen, grob fahrl\u00e4ssigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit oder \u00dcbernahme einer Garantie der M\u00e4ngelfreiheit, der \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB oder bei Haftung wegen eines gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes und im Falle des R\u00fcckgriffanspruches in der Lieferkette (\u00a7\u00a7 478,445a BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Mit Beginn der Verarbeitung, Bearbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen gelten die gelieferten Produkte als vertragsgem\u00e4\u00df vom Kunden genehmigt. Entsprechendes gilt im Falle der Weiterversendung vom urspr\u00fcnglichen Bestimmungsort, soweit dies nicht der \u00fcblichen Verwendung der gelieferten Ware entspricht.\n\nEs obliegt dem Kunden, vor Beginn einer der vorbezeichneten T\u00e4tigkeiten oder der sonstigen Verwendung der von uns gelieferten Produkte durch in Umfang und Methodik geeignete Pr\u00fcfungen abzukl\u00e4ren, ob die gelieferten Produkte f\u00fcr die von ihm beabsichtige Verwendungszwecke geeignet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4 Sonstige Pflichtverletzungen unsererseits sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverz\u00fcglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen, ansonsten geht der Kunde den hieraus resultierenden Rechten verlustig. Dies gilt nicht im Falle vors\u00e4tzlichen, grob fahrl\u00e4ssigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit oder \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB oder bei einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt nicht im Falle vors\u00e4tzlichen, grob fahrl\u00e4ssigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit oder \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB im Sinne von Ziff. 4.6 oder bei einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.<\/p>\n\n\n\n<p>8.5 M\u00e4ngel, die der Kunde selbst zu vertreten hat und unberechtigte Reklamationen werden wir, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, im Auftrag und auf Kosten des Kunden zu unseren zum Reklamationszeitpunkt g\u00fcltigen allgemeinen Tarifen beseitigen, ohne dass ein gesonderter Auftrag vom Kunden erteilt werden muss.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8.6 F\u00fcr Anspr\u00fcche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung in Form von Sach- bzw. Werkm\u00e4ngeln betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anders vereinbart wurde\n12 Monate, gerechnet vom Tage des Gefahr\u00fcbergangs (siehe Ziff. 7.3), im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Waren\u00fcbernahme an und bei Werkleistungen gerechnet von Tag der Abnahme an. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus einer Garantie, der \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von \u00a7 276 BGB, Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vors\u00e4tzlichen, oder grob fahrl\u00e4ssigen Handelns unsererseits, oder wenn in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 478,445a (R\u00fcckgriff in der Lieferkette), \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen f\u00fcr Bauwerke) und \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum\u00e4ngel) oder soweit sonst gesetzlich eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist zwingend festgelegt ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.7 Bessert der Kunde oder ein Dritter die von uns gelieferten Produkte unsachgem\u00e4\u00df nach und beruht der Mangel hierauf, besteht keine Haftung unsererseits f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f\u00fcr ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.8 Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln oder Mangelfolgesch\u00e4den, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Bestimmungen in Ziff. 11.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.9 Unsere Gew\u00e4hrleistung (Anspr\u00fcche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachm\u00e4ngeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit M\u00e4ngel und damit zusammenh\u00e4ngende Sch\u00e4den nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausf\u00fchrung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gew\u00e4hrleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen f\u00fcr die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneten Lagerbedingungen, und den Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einfl\u00fcsse, die nicht vertragsimmanent vorgesehenen Standardeinfl\u00fcssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichem Handeln unsererseits, oder Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit, der \u00dcbernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB und oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">Jegliche Gew\u00e4hrleistung und Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die von uns im Einklang mit dem geschlossenen Vertrag festgesetzten oder unsere insoweit vorgegebenen technischen Vorschriften oder Gebrauchsanleitungen nicht beachtet, soweit der Mangel hierauf beruht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.10 Anspr\u00fcche des Kunden wegen der zum Zweck der Nach-erf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Trans-port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Auslieferungs-Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungs-gem\u00e4\u00dfen Gebrauch.. \u00a7 439 Abs. 3 BGB (Tragung der Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Produkten durch den Verk\u00e4ufer) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.11 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher (d.h. kaum sichtbar\/sp\u00fcrbarer) Abweichung von der vereinbarten oder \u00fcblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">8.12 Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hrleistung nach \u00a7\u00a7 478,445a BGB (R\u00fcckgriff in der Lieferkette \u2013 Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenst\u00e4ndlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst ver\u00e4ndert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Preise \/ Zahlungsbedingungen \/ Unsicherheitseinrede&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Alle Preise verstehen sich grunds\u00e4tzlich in EURO netto ausschlie\u00dflich See- oder Lufttransportverpackung, Fracht, Porto und soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten, zuz\u00fcglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer (soweit gesetzlich anfallend) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen H\u00f6he bei F\u00e4lligkeit der Zahlung, ab Werk bzw. Lager zuz\u00fcglich etwaiger l\u00e4nderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere L\u00e4nder als die Bundesrepublik Deutschland, sowie zuz\u00fcglich Zoll und anderer Geb\u00fchren und \u00f6ffentlicher Abgaben f\u00fcr die Lieferung\/Leistung.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Andere Zahlungsmethoden als Bank\u00fcberweisung bed\u00fcrfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller; dies gilt insbesondere f\u00fcr die Begebung von Schecks und Wechseln.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3 Soweit beim Kunden oder bei uns Steuern oder Abgaben auf die von uns erbrachte Leistung anfallen (Quellensteuer), stellt der Kunde uns von diesen Steuern und Abgaben frei.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Wir sind berechtigt, Teilabrechnungen entsprechend dem Fortgang der Auftragsbearbeitung zu erstellen und \/ oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Bearbeitung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5 Der Kaufpreis wird bei vereinbarter Holschuld mit Zugang der Mitteilung von der Bereitstellung der Ware, bei Versendungsschuld mit \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer und bei vereinbarter Bringschuld mit Ablieferung der Ware zur Zahlung und bei Werkleistungen mit der Abnahme f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>9.6 Zahlt der Kunde in anderer W\u00e4hrung als in EURO, tritt erst dann Erf\u00fcllung ein, wenn die Devisenzahlung am Tage des Zahlungseingangs dem vereinbarten EURO-Betrag entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>9.7 Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfanges sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils g\u00fcltigen allgemeinen Preislisten ausgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.8 Wir sind berechtigt, die Verg\u00fctung einseitig entsprechend im Falle der Erh\u00f6hung von Materialherstellungs- und\/oder Material- und\/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und\/oder W\u00e4hrungsregularien und\/oder Zoll\u00e4nderung, und\/oder Frachts\u00e4tze und\/oder \u00f6ffentliche Abgaben zu erh\u00f6hen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung\/Leistung mehr als 4 Monate liegen. Eine Erh\u00f6hung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung f\u00fcr die Lieferung aufgehoben wird (Saldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Kunden weiterzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Liegt der neue Preis auf Grund unseres vorgenannten Preis-anpassungsrechtes 20% oder mehr \u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Preis, so ist der Kunde zum R\u00fccktritt von noch nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen f\u00fcr den noch nicht erf\u00fcllten Teil berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverz\u00fcglich nach Mitteilung des erh\u00f6hten Preises geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.9 Tragen wir ausnahmsweise vertragsgem\u00e4\u00df die Frachtkosten, so tr\u00e4gt der Kunde die Mehrkosten, die sich aus Tariferh\u00f6hungen der Frachts\u00e4tze nach Vertragsschluss ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>9.10 Vereinbarte Zahlungsfristen laufen vom Tag der Lieferung.<\/p>\n\n\n\n<p>9.11 Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 9% \u00fcber dem bei F\u00e4lligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz (\u00a7247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>9.12 Bei vereinbarter \u00dcberweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto bzw. auf dem Konto der von uns spezifizierten Zahlstelle.<\/p>\n\n\n\n<p>9.13 Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die sofortige F\u00e4lligkeit aller Zahlungsanspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden. Ohne R\u00fccksicht auf Stundungsabreden, Wechsellauf- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Fall s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten des Kunden uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>9.14 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umst\u00e4nde bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgem\u00e4\u00dfen kaufm\u00e4nnischen Ermessen begr\u00fcndete Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein muss-ten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen F\u00e4llen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Auftr\u00e4gen oder die Belieferung einzustellen und f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung einer Bankb\u00fcrgschaft eines deutschen, dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Kreditinstitutes der Bundesrepublik mit deutschem Gerichtsstand zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist f\u00fcr die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausf\u00fchrung des Vertrages entstehenden Sch\u00e4den zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.15 Ein Zur\u00fcckbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenanspr\u00fcche, die nicht bestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch im Synallagma (also im Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis zweier Leistungen beim mit uns geschlossenen Vertrag) mit dem unsrigen Anspruch steht und die Verletzung einer Hauptleistungspflicht durch uns aus dem geschlossenen Vertrag mit dem Kunden betrifft..<\/p>\n\n\n\n<p>9.16 Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausge\u00fcbt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>9.17 Eingehende Zahlungen werden zun\u00e4chst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schlie\u00dflich der Hauptforderungen nach ihrem Alter verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine entgegenstehende Bestimmung des Kunden bei der Zahlung ist unbeachtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>9.18 F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung, gleichg\u00fcltig auf welchem Wege sie geleistet wird, ist ausschlie\u00dflich der Tag der Buchung auf unserem Konto ma\u00dfgebend. Bei Scheckzahlungen ist der Tag der Wertstellung ma\u00dfgeblich. Zahlungen des Kunden m\u00fcssen porto- und spesenfrei zu unseren Gunsten geleistet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Eigentumsvorbehalt, Pf\u00e4ndungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (nachstehend insgesamt \"Vorbehaltsware\"), bis alle unsere Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Anspr\u00fcche aus sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen beglichen sind. Dies gilt auch f\u00fcr einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Anspr\u00fcche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verf\u00fcgungen, insbesondere Verpf\u00e4ndungen oder Einr\u00e4umung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterver\u00e4u\u00dferung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die Berechtigung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware entf\u00e4llt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegen\u00fcber in Zahlungsverzug ger\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschlie\u00dflich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte er-wachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschlie\u00dfen oder beeintr\u00e4chtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen. Im Falle der Ver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in H\u00f6he des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Betr\u00e4ge ermitteln lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.5 Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zul\u00e4ssigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns unverz\u00fcglich die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen vollst\u00e4ndig zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer unverz\u00fcglich von der Abtretung an uns zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.6 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in H\u00f6he des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverh\u00e4ltnis eingestellten Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Vorbehaltsware entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>10.7 Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkten bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echtem oder unechtem Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder k\u00fcnftigen Sicherungsrechte gem\u00e4\u00df Ziff. 10 beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen, hat er uns dies unverz\u00fcglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei \u00fcber den Kaufpreis der Forderung verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>10.8 Bei kundenseitig verschuldetem vertragswidrigem Handeln, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach R\u00fcck-tritt vom Vertrag zur R\u00fccknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware d\u00fcrfen wir jederzeit zu den normalen Gesch\u00e4ftsstunden die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Kunden betreten. In der R\u00fccknahme der Vorbehaltsware liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hat uns der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.9 \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>10.10 Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Netto-Rechnungsbetrages unserer Ware zu den Netto-Rechnungsbetr\u00e4gen der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenst\u00e4nde. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verh\u00e4ltnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.11 Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des vorstehend genannten Eigentumsvorbehalts oder der dort bezeichneten sonstigen Rechte unsererseits seitens des Kunden bestimmte Ma\u00dfnahmen und\/oder Erkl\u00e4rungen erforderlich, so hat der Kunde uns hierauf schriftlich oder in Textform hinzuweisen und solche Ma\u00dfnahmen und\/oder Erkl\u00e4rungen auf seine Kosten unverz\u00fcglich durchzuf\u00fchren bzw. abzugeben. Wir werden hieran im erforderlichen Umfang mitwirken. L\u00e4sst das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber uns, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so k\u00f6nnen wir alle Rechte dieser Art nach billigem Ermessen (\u00a7 315 BGB) aus\u00fcben. Soweit eine gleichwertige Sicherung der Anspr\u00fcche von uns gegen den Kunden dadurch nicht erreicht wird, ist der Kunde verpflichtet, uns auf seine Kosten unverz\u00fcglich andere handels\u00fcbliche Sicherheiten an der gelieferten Ware nach unserem billigem Ermessen (\u00a7 315 BGB) zu verschaffen. \u00a7 315 III BGB (gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung und Korrektur unserer Ermessensentscheidung) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">10.12 Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns f\u00fcr den uns entstehenden Ausfall.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Haftungsausschluss\/-begrenzung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Vorstehender Haftungsausschluss gem\u00e4\u00df Ziff. 11.1 gilt nicht:<\/p>\n\n\n\n<p>- f\u00fcr eigene vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung und vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen;<\/p>\n\n\n\n<p>- f\u00fcr die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; \u201eWesentliche Vertragspflichten\u201c sind solche, deren Erf\u00fcllung den Vertrag pr\u00e4gt und auf die der Kunde vertrauen darf.<\/p>\n\n\n\n<p>- im Falle der Verletzung von K\u00f6rper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen;<\/p>\n\n\n\n<p>- soweit wir die Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko nach \u00a7 276 BGB \u00fcbernommen haben;<\/p>\n\n\n\n<p>- bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbest\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen nur leichte Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt und kein Fall vorstehender Ziff. 11.2, dort 4, 5 und 6 Spiegelstrich vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur f\u00fcr den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p>11.4 Die Haftungsausschl\u00fcsse bzw. -beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df der vorstehenden Ziff. 11.1 bis 11.4 und Ziff. 11.6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.<\/p>\n\n\n\n<p>11.5 Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz und\/oder Aufwendungsersatz aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis k\u00f6nnen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt, f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen der Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdr\u00fccklichen \u00fcbernommenen Garantie oder der \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist gilt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">11.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Erfu\u0308llungsort \/ Schiedsgerichtsverfahren \/ Anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der \u00dcbernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 S\u00e4mtliche Streitigkeiten jedweder Art zwischen den Parteien aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchf\u00fchrung, einschlie\u00dflich solcher \u00fcber die G\u00fcltigkeit dieses Vertrages und dieser Schiedsklausel, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der bei Zugang der Schiedsklage bei der DIS geltenden Schiedsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) einschliesslich der Schiedsordnung f\u00fcr beschleunigte Schiedsverfahren durch drei Schiedsrichter endg\u00fcltig entschieden. Schiedssprache ist Englisch. Ein ergehender Schiedsspruch kann auf Antrag durch das zust\u00e4ndige staatliche Gericht f\u00fcr vollstreckbar erkl\u00e4rt werden. Ein Rechtsmittel gegen den Spruch des Schiedsgerichts ist nicht gegeben. Der Spruch soll auch eine Entscheidung \u00fcber die Kosten des Verfahrens einschlie\u00dflich der Verg\u00fctung der Schiedsrichter enthalten. Schiedsgerichtsort und \u2013stand ist Frankfurt a.M., Deutschland. Klarstellend halten die Parteien fest, dass f\u00fcr Ma\u00dfnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die staatlichen Gerichte zust\u00e4ndig bleiben. Insoweit vereinbaren die Parteien den ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand Frankfurt a.M..<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdr\u00fccklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 \/ 2007 zu verstehen ist und somit auch f\u00fcr au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausl\u00e4ndisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest m\u00f6glich gewahrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Schutzrechte, Lizenz&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns an den Kunden gelieferten Produkten berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haften wir gegen\u00fcber dem Kunden innerhalb der in Ziff. 8.6 bestimmten Frist wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>- Wir werden nach unserer Wahl zun\u00e4chst versuchen, auf unsere Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken, oder den Liefergegenstand unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Eigenschaften so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies m\u00f6glich, oder lehnen wir dies ab, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach Modifikation durch den Vertrag und diese Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen richten.<\/p>\n\n\n\n<p>- Dem Kunden stehen nur dann Rechte uns gegen\u00fcber f\u00fcr den Fall einer Schutzrechtsverletzung durch unsere Liefergegenst\u00e4nde zu, wenn er uns \u00fcber die von Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich oder in Textform verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>- Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>- Wird der Kunde infolge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der F\u00fchrung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterst\u00fctzen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Anspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Anspr\u00fcche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung, oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt werden, die nicht der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung entsprechen, soweit die Schutzrechtsverletzung hierauf beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Der Kunde erh\u00e4lt bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung seiner Vertragspflichten das Recht zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Leistungen.\n\nS\u00e4mtliche Urheber-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei uns, sofern nicht ausdr\u00fccklich und etwas anderes vereinbart ist. \nSoweit bei uns im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung schutzrechtsf\u00e4hige Erfindungen entstehen, werden wir dem Kunden hieran ein nicht ausschlie\u00dfliches und nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht zu wirtschaftlich bevorzugten Bedingungen einr\u00e4umen. Das Recht des Kunden auf Erhalt aller erfindungsgegenst\u00e4ndlichen Rechten f\u00fcr den Fall, in dem die Herbeif\u00fchrung der Erfindung eine Hauptvertragspflicht unsererseits ist, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu produzieren oder zu liefern, so gew\u00e4hrleistet der Kunde, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns diesbez\u00fcglichen von Anspr\u00fcchen Dritter im Falle schuldhafter Verletzung der vorgenannten Pflicht freizu-stellen und uns eventuelle Sch\u00e4den zu ersetzen. Wird uns die Produktion oder Lieferung von einem Dritten in dem vorste-henden Fall unter Berufung auf dessen Schutzrechte unter-sagt, so k\u00f6nnen wir die Arbeiten ohne vorherige Pr\u00fcfung der Rechtslage einstellen und von dem Kunden Aufwendungsersatz und Schadensersatz verlangen. Uns vom Kunden \u00fcberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gef\u00fchrt haben, werden wir auf Wunsch kostenpflichtig an diesen zur\u00fccksenden. Wir sind berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten, sofern der Kunde binnen drei Monaten nach Abgabe des Angebots keine R\u00fccksendung fordert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Ru\u0308cknahme \/ Exportkontrolle \/ Produktzulassung \/ Einfuhrbestimmungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1 Die gelieferte Ware ist mangels abweichender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden zum erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferung au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland ins vereinbarte Land der Erstauslieferung (Erstlieferland) bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Die Ausfuhr bestimmter G\u00fcter durch den Kunden von dort kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes oder Endverbleibs - der Genehmigungspflicht unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist selbst verpflichtet, dies zu pr\u00fcfen und die f\u00fcr diese G\u00fcter einschl\u00e4gigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der Europ\u00e4ischen Union (EU), Deutschlands beziehungsweise anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie gegebenenfalls der USA oder asiatischer oder arabischer L\u00e4nder und aller betroffener Drittl\u00e4nder, strikt zu beachten, soweit er die von uns gelieferten Produkte ausf\u00fchrt, oder durch ausf\u00fchren l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass vor der Verbringung in ein anderes als das mit uns vereinbarte Erstlieferland durch ihn die erforderlichen nationalen Produktzulassungen oder Produktregistrierungen eingeholt werden und dass die im nationalen Recht des betroffenen Landes verankerten Vorgaben zur Bereitstellung der Anwenderinformationen in der Landessprache und auch alle Einfuhrbestimmungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Der Kunde wird insbesondere pr\u00fcfen und sicherstellen, und uns auf Aufforderung nachweisen, dass<\/p>\n\n\n\n<p>- die \u00fcberlassenen Produkte nicht f\u00fcr eine r\u00fcstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind;<\/p>\n\n\n\n<p>- keine Unternehmen und Personen, die in der US-Denied Persons List (DPL) genannt sind, mit US-Ursprungswaren, US-Software und US-Technologie beliefert werden;<\/p>\n\n\n\n<p>- keine Unternehmen und Personen, die in der US-Warning List, US-Entity List oder US-Specially Designated Nationals List genannt sind, ohne einschl\u00e4gige Genehmigung mit US-Ursprungserzeugnissen beliefert werden;<\/p>\n\n\n\n<p>- keine Unternehmen und Personen beliefert werden, die in der Liste der Specially Designated Terrorists, Foreign Terrorist Organizations, Specially Designated Global Terrorists oder der Terroristenliste der EU oder anderer einschl\u00e4giger Negativlisten f\u00fcr Exportkontrolle genannt werden;<\/p>\n\n\n\n<p>- keine milit\u00e4rischen Empf\u00e4nger mit den von uns gelieferten Produkten beliefert werden;<\/p>\n\n\n\n<p>- keine Empf\u00e4nger beliefert werden, bei denen ein Versto\u00df gegen sonstige Exportkontrollvorschriften, insbesondere der EU oder der ASEAN-Staaten vorliegt;<\/p>\n\n\n\n<p>- alle Fr\u00fchwarnhinweise der zust\u00e4ndigen deutschen oder nationalen Beh\u00f6rden des jeweiligen Ursprungslandes der Lieferung beachtet werden.;<\/p>\n\n\n\n<p>14.4 Der Zugriff auf und die Nutzung und die Ausfuhr von uns gelieferten G\u00fcter darf nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Pr\u00fcfungen und Sicherstellungen durch den Kunden erfolgt sind;<\/p>\n\n\n\n<p>anderenfalls hat der Kunde die beabsichtigte Ausfuhr zu unterlassen und sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>14.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei Weitergabe der von uns gelieferten G\u00fcter an Dritte diese Dritten in gleicher Weise wie in den Ziff. 14.1-14.4 zu verpflichten und \u00fcber die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>14.6 Der Kunde gew\u00e4hrleistet bei vereinbarter Lieferung au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland auf seine Kosten, dass hinsichtlich der von uns zu liefernden Ware alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>14.7 Der Kunde stellt uns von allen Sch\u00e4den und \u00fcblichen, angemessenen und nachgewiesenen Aufw\u00e4nden frei, die aus der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten gem. Ziff. 14.1-14.6 resultieren. \u00a7 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>-<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \/ Incoterms \/ Schriftform \/ Salvatorische Klausel&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1 Ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden oder dessen trotz Abmahnung nicht auf Zur\u00fcckbehaltungsrechten beruhende Zahlungseinstellung berechtigen uns, f\u00fcr den Fall, dass sich der Kunde uns gegen\u00fcber zu diesem Zeitpunkt im Zustand einer schuldhaften Pflichtverletzung befindet, jederzeit von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit der Kunde zu diesem Zeitpunkt eine Vertragspflichtverletzung begeht oder die Vertragserf\u00fcllung von der vorherigen Erf\u00fcllung der Zahlungsverpflichtung abh\u00e4ngig zu machen. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen sind wir anstelle des R\u00fccktritts zur fristlosen K\u00fcndigung berechtigt. \u00a7 314 BGB bleibt unber\u00fchrt. \nIst die Lieferung der Kaufsache oder unsere Leistung bereits erfolgt, so wird die Gegenleistung in den vorgenannten F\u00e4llen sofort f\u00e4llig. Wir sind auch berechtigt, die Kaufsache in den vorgenannten F\u00e4llen zur\u00fcckzufordern und bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises zur\u00fcckzuhalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2020.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertrags\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder m\u00fcndlicher Form (\u00a7 305b BGB) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"display-none-en\">15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gr\u00fcnden des Rechtes der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nach \u00a7\u00a7 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam\/nichtig oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.  \nBeruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages ausschliesslich auf einem anderen Grund gilt: \nDie Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Vereinbarung l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen dieser Vereinbarung unber\u00fchrt. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass die Vereinbarung eine an sich notwendige Regelung nicht enth\u00e4lt. Die Parteien werden in einem solchen Fall, die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Regelung oder Regelungsl\u00fccke durch eine gesetzlich zul\u00e4ssige und durchf\u00fchrbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchf\u00fchrbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt, ersetzen. Der Rechtsgedanke des \u00a7 139 BGB findet \u2013 auch im Sinne einer Beweislastregel \u2013 keine Anwendung.<br>Hinweis:\nGem\u00e4\u00df den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die Vertragsabwicklung in unserem Unternehmen \u00fcber eine EDV-Anlage gef\u00fchrt wird und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Juni 2022<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Claims 1. 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